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   FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11   

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FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11 (https://dejure.org/2011,7607)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.08.2011 - 7 V 7182/11 (https://dejure.org/2011,7607)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. August 2011 - 7 V 7182/11 (https://dejure.org/2011,7607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerrechtliche Begünstigung der Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsgegner im AdV-Verfahren nach Änderung der Verwaltungszuständigkeit ermäßigte Besteuerung der Erlöse einer Grafikdesignerin aus dem Entwurf von Ausstellungskatalogen Konzeption der Ausstellung und Entwurf des Katalogs als einheitliche Gesamtleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antragsgegner im AdV-Verfahren nach Änderung der Verwaltungszuständigkeit - ermäßigte Besteuerung der Erlöse einer Grafikdesignerin aus dem Entwurf von Ausstellungskatalogen - Konzeption der Ausstellung und Entwurf des Katalogs als einheitliche Gesamtleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 565
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, Der Betrieb - DB - 2011, 1556 m. w. N.).

    Die Vereinbarung eines Gesamtpreises und das Vorliegen einer einheitlichen Vertragsgrundlage haben zwar keine entscheidende Bedeutung, sprechen jedoch für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung (BFH, Urteil vom 02.03.2011 XI R 25/09, DB 2011, 1556).

  • BFH, 21.10.2009 - V R 8/08

    Umsätze als Trauerredner: Keine Umsatzsteuerermäßigung wegen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 27.09.2001 V R 14/01, BFHE 196, 357, BStBl. II 2001, 114; vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415; vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010 476).

    Das gleiche gilt, wenn der Steuerpflichtige für den Verbraucher zwei oder mehr Handlungen vornimmt oder Elemente liefert, die so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre (BFH, Urteile vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010, 476; vom 02.03.2011 XI R 25/09, Der Betrieb - DB - 2011, 1556 m. w. N.).

  • BFH, 25.11.2004 - V R 4/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 27.09.2001 V R 14/01, BFHE 196, 357, BStBl. II 2001, 114; vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415; vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010 476).

    Dementsprechend sieht auch der BFH die Einräumung des Verbreitungsrechts als wesentlichen Gegenstand der Leistungsbeziehung an, wenn der Erwerber einer Software diese zwar selbst nutzt, jedoch auch an Dritte weiter vertreibt (BFH, Urteil vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415).

  • BFH, 17.04.2008 - V R 39/05

    Aushändigung von Broschüren als Nebenleistung einer Seminarleistung - Behandlung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Dadurch unterscheidet sich der Streitfall von dem, der dem Urteil des BFH vom 17.4.2008 V R 39/05 (BFH/NV 2008, 1712) zugrunde lag.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 87, 447, Bundesteuerblatt - BStBl. - III 1967, 182; aus jüngerer Zeit: BFH, Beschluss vom 12.04.2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
  • BFH, 29.08.2000 - VIII R 1/00

    Gewerbeverlust (§ 10 a GewStG ) bei Personengesellschaften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Deshalb reicht es nicht aus, wenn im Rahmen eines Umsatzes auch Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz übertragen werden, wenn dies nicht der Schwerpunkt des umsatzsteuerbaren Vorgangs ist (BFH, Urteile vom 27.09.2001 V R 14/01, BFHE 196, 357, BStBl. II 2001, 114; vom 25.11.2004 V R 4/04, BFHE 208, 470, BStBl. II 2005, 415; vom 21.10.2009 V R 8/08, BFH/NV 2010 476).
  • BFH, 25.11.2004 - V R 25/04

    Umsatzsteuersatz für Computerprogramme

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Es ist zwar nicht frei von Zweifeln, ob § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe c UStG in vollem Umfang von dieser Richtlinienvorschrift gedeckt ist, jedoch kann sich die Antragstellerin auf das für sie günstigere nationale Recht berufen (vgl. z. B. BFH, Urteil vom 25.11.2004 V R 25/04, V R 26/04, BFHE 208, 479, BStBl. II 2005, 419 unter II. 5. c).
  • BFH, 25.04.1985 - IV S 10/84

    Einordnung von Vorleistungen Dritter, die der Steuerpflichtige im Hinblick auf

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Ein nach Klageerhebung erfolgter Zuständigkeitswechsel im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit führt nicht dazu, dass die Steuerpflichtige einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO gegen das nunmehr im Verwaltungsverfahren zuständige Finanzamt richten müsste (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.04.1985 IV S 10/84, BFH/NV 1986, 665; vom 25.01.2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109).
  • BFH, 25.01.2005 - I S 8/04

    Einseitige Erledigungserklärung; AdV - Zuständigkeitswechsel des FA

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Ein nach Klageerhebung erfolgter Zuständigkeitswechsel im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit führt nicht dazu, dass die Steuerpflichtige einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO gegen das nunmehr im Verwaltungsverfahren zuständige Finanzamt richten müsste (Bundesfinanzhof - BFH -, Beschlüsse vom 25.04.1985 IV S 10/84, BFH/NV 1986, 665; vom 25.01.2005 I S 8/04, BFH/NV 2005, 1109).
  • BFH, 12.04.2011 - XI B 27/11

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Ablehnung einer AdV

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 7 V 7182/11
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründen gewichtige, gegen sie sprechende Umstände zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen bewirken oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen aufwerfen (vgl. die ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss vom 10.02.1967 III B 9/66, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 87, 447, Bundesteuerblatt - BStBl. - III 1967, 182; aus jüngerer Zeit: BFH, Beschluss vom 12.04.2011 XI B 27/11, BFH/NV 2011, 1374).
  • BFH, 27.09.2001 - V R 14/01

    Umsatzsteuersatz bei Überlassung von Computerprogrammen

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